Die Gesamtprogramme von WorldLink Education enthalten die InterGlobal 'StudentCare' Versicherung. Diese Versicherung gilt für alle Teilnehmer des Gesamtprogramms unter 64 Jahren, die ihr Heimatland verlassen, um im Ausland einen Sprachkurs zu belegen. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen über die Versicherung gut durch, stellen Sie sicher, dass Sie alles verstanden haben und prüfen Sie, ob die 'StudentCare' Versicherung Ihren Anforderungen entspricht.
Die 'StudentCare' Versicherung ist ein Produkt der 'InterGlobal Insurance'.
Kein Papierkrieg
WorldLink Education kümmert sich für alle Studenten des Gesamtprogramms um die 'StudentCare' Versicherung. Somit müssen Sie keine zusätzlichen Dokumente oder Formulare ausfüllen.
Medizinische Versorgung
Der Versicherungsplan der 'StudentCare' stellt sicher, dass Sie im Ausland erstklassig stationär, ambulant oder in einer Tagesstätte versorgt werden. Sollten Sie plötzlich krank werden und/oder ins Krankenhaus müssen, können Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden, und müssen sich keine Sorgen um die Bezahlung machen.
Krankentransport
In manchen Fällen ist es nötig, dass die Patienten in ein anderes Land oder in eine andere Stadt ausgeflogen werden, um ihnen die bestmöglichste Behandlung gewährleisten zu können. Die 'StudentCare' Versicherung hilft Ihnen in solchen Situationen, indem sie die Transportkosten übernimmt.
24 Stunden Notrufzentrale
'First Assistance' übernimmt die telefonische Betreuung für 'InterGlobal'. Sie können 'First Assistance' in Notfällen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichen. Die Notrufnummer finden Sie weiter unten.
Zusätzliche Reiseversicherung
Egal für welchen Zeitraum Sie bei der 'StudentCare' versichert sind, haben Sie eine zusätzliche Reiseversicherung von 30 Tagen. Während dieser Zeit sind Sie auch bei Reisen in andere Länder versichert und müssen somit keine zweite Versicherung abschließen.
Durch Krankheit versäumter Unterricht
Die Kosten für den Unterricht müssen meist im Voraus an den Sprachreiseveranstalter bezahlt werden. Sollten Sie krank werden und somit den Unterricht verpassen, erhalten Sie in der Regel keine Kostenerstattung des Veranstalters. Durch den Versicherungsplan der 'StudentCare' erhalten Sie jedoch auch die Kosten für versäumten Unterricht zurück (NUR wenn dieser durch unvorhersehbare Krankheit versäumt wird).
Die International Health Insurance Denmark a/s, eine von 'Standard & Poor's' als Api bewertete internationale Versicherungsgesellschaft ist Versicherungsträger der InterGlobal StudentCare.
Das Bewertungssystem von 'Standard & Poor's' ist wie folgt:
AAA oder AAApi - Ausgezeichnet
AA oder AApi – Sehr gut
A oder Api - Gut
BBB oder BBBpi - Befriedigend
BB oder BBpi - Ausreichend
B oder Bpi - Mangelhaft
CCC oder CCCpi – Sehr mangelhaft
CC oder CCpi - Ungenügend
*pi = public information
Die Bewertungen von AA bis CCC können zusätzlich mit einem Plus (+) oder einem Minus (-) versehen sein. Durch die Zusammenarbeit der InterGlobal mit diesem ausgezeichneten Versicherungsträger, können Sie sicher sein, dass Sie hier den besten Service und die schnellste Bearbeitung Ihrer Schadenfälle erhalten. Die 'StudentCare' Versicherung unterliegt dem britischen Gesetz.
Der Versicherungsplan der InterGlobal 'StudentCare' Versicherung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1
Ein Versicherungszertifikat, dass von einem autorisierten Vertreter unterzeichnet ist, beinhaltet alle Informationen und Details der jeweiligen Versicherung.
Teil 2
Im Booklet finden Sie verschiedene Informationen über die Versicherung. Einige Wörter und/oder Sätze, die in der Beschreibung der Versicherung benutzt werden, haben spezielle Bedeutungen. Eine Beschreibung dieser Bedeutungen finden Sie hier: Definition .
*Um den vollständigen, offiziellen und aktuellsten Vertragswortlaut zu lesen (Allgemeine Versicherungsbedingungen), bitte klicken Sie hier.
Die InterGlobal bietet zwei verschiedene Policen an, je nach dem, wie hoch Ihr Versicherungsschutz sein soll. Sie können wählen zwischen der InterGlobal 'StudentCare' und der 'StudentCare Plus'. Alle Teilnehmer des Gesamtprogramms erhalten automatisch die 'StudentCare' Versicherung, es sein denn, es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die 'StudentCare Plus' Versicherung gewünscht wird. Für dieses Upgrade in die 'StudentCare Plus' entstehen zusätzliche Kosten.
Die InterGlobal 'StudentCare' Police deckt folgendes:
Krankenkosten, Zahnbehandlungskosten (im Notfall), Krankenhausaufenthalte und damit einhergehende Kosten.
Notrufzentrale, Krankentransport, Rücktransport und Überführung, sowie die Besuchskosten für einen nahen Angehörigen (im Notfall)
Bereits bezahlter Unterricht, der auf Grund von Krankheit versäumt wurde
Verlust von persönlichen Dingen
Unfalltod oder dauerhafte Behinderung
Haftpflicht
Zusätzliche Reiseversicherung
Bei der InterGlobal 'StudentCare' Police, gelten für Punkt 1 und 7 Einschränkungen.
Eine vollständige StudentCare Deckungsübersicht finden Sie hier.
Die Deckungsausschlüsse finden Sie hier.
1. Die Versicherung ist erst gültig, sobald die Versicherungsprämie bezahlt wurde (Die Versicherungsprämie ist in den Gesamtprogrammpreisen von WLE enthalten und wird automatisch an InterGlobal entrichtet, sobald der Gesamtprogrammpreis bei uns eingegangen ist).
2. Sie sind für die Dauer, die auf Ihrem Versicherungszertifikat eingetragen ist, versichert.
3. Der Versicherungsschutz für bereits bezahlte Unterrichtsgebühren beginnt an dem Tag, an dem die Versicherungsprämie entrichtet wurde.
4. Ansonsten ist Versicherungsbeginn der Tag, an dem Sie in dem fremden Land ankommen.
5. Der Verssicherungsschutz endet, sobald Sie das Land verlassen (Ausnahme: Zusätzliche Reiseversicherung für 30 Tage. Dieser Versicherungsschutz endet erst, wenn Sie in Ihrem Heimatland angekommen sind oder an dem Tag, der auf dem Versicherungszertifikat ausgewiesen ist – je nach dem was zuerst eintrifft).
Die folgenden Auflagen und Konditionen gelten für alle Teilnehmer der Sprachprogramme von World Link Education:
- Der Beitritt in die InterGlobal 'StudentCare' Versicherung ist freiwillig. Sollten die Teilnehmer diesen Versicherungsschutz wünschen, so ist er im Gesamtprogrammpreis bereits enthalten. Sollten Sie keinen Versicherungsschutz benötigen, teilen Sie dies bitte WLE mit.
- Der Versicherungsvertrag besteht zwischen den Teilnehmern und InterGlobal. WLE ist kein Vertragspartner. Jegliche Klagen gegenüber InterGlobal werden an die Versicherung selbst gerichtet. WLE wird dabei nicht mit einbezogen. WLE ist nicht verantwortlich für Verletzungen oder Verluste, die die Teilnehmer während ihrer unbeaufsichtigten Freizeit, unabhängigen Reisen oder während der Abwesenheit von der Sprachschule oder anderen, von WLE beaufsichtigten Aktivitäten, erleiden.
- Die Teilnehmer geben WLE und dessen Mitarbeiter die Freiheit, zu entscheiden, was in Fällen von internationalen und politischen Unruhen, persönlichen Notsituationen oder anderen Vorkommnissen die mit der Sicherheit und der Gesundheit der Teilnehmer verbunden sind, am besten für die Teilnehmer ist und sprechen WLE und dessen Mitarbeiter gleichzeitig von jeglicher Haftung hinsichtlich dieser Entscheidungen frei.
- WLE oder dessen Mitarbeiter können die Teilnehmer ohne vorherige Absprache auf Kosten der Teilnehmer (oder deren Eltern) zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus bringen, oder, wenn kein Krankenhaus in der Nähe ist, zum nächstgelegenen Arzt.
Dieser Abschnitt erklärt Ihre Rechte und Pflichten, welche Sie der InterGlobal gegenüber haben.
1. Datenschutz
Alle persönliche Informationen die Sie der InterGlobal mitteilen, werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, InterGlobal wird dazu gesetzlich Verpflichtet, oder Sie haben sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Indem Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, oder WLE dies in Ihrem Auftrag macht, erklären Sie sich automatisch damit einverstanden, dass InterGlobal Ihre persönliche Deckungsübersicht anderen zur Einsicht gibt, oder sich von anderen Versicherungsanbietern Informationen einholt, sollte dies für die Bearbeitung eines Schadensfalls notwendig sein.
2. Maximaler Deckungsbetrag
Die maximalen Deckungsbeträge der InterGlobal finden Sie unter der jeweiligen Klausel in der Deckungsübersicht.
3 . Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen
Wenn InterGlobal in Bezug auf Ihre Versicherung eine Forderung an jemanden stellt, so kann sie gegen diese Person oder Einrichtung in Ihrem Namen rechtliche Schritte einleiten, um die gezahlten Gelder wieder zu erlangen. Sie sind verpflichtet alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um InterGlobal in jeglichen rechtlichen Schritten zu unterstützen.
4 . Geben Sie keine Schuld zu
In Bezug auf einen Schadenfall unter dieser Versicherung dürfen Sie auf keinen Fall ein Eigenverschulden zugeben. Ferner dürfen Sie keine Zahlung anbieten oder versprechen, oder sich ohne Zustimmung der InterGlobal in Rechtsstreitigkeiten einmischen.
5. Erstattungsleistungen werden in Sterling£/Euro €/oder US$ an Sie bezahlt
InterGlobal bezahlt alle Erstattungsleistungen in Sterling £/Euro €/ oder US$ direkt an Sie, es sei denn, Sie bitten InterGlobal ausdrücklich, die Zahlung an eine dritte Person zu leisten. Die Zahlung kann nach Absprache auch direkt an ein Krankenhaus oder einen Doktor geleistet werden.
6. Bei Erstattungsleistungen von einer dritten Person erstattet InterGlobal nur die Differenz
Wenn Sie für einen Verlust oder eine unerwartete Ausgabe Schadenersatzansprüche gegenüber einer dritten Person geltend machen, oder wenn Sie von einer dritten Person bereits anteilige Erstattungsleistungen erhaltenhaben, so erstattet InterGlobal nur den Differenzbetrag.
7. Mitteilungspflicht
Sollten sich Ihre persönlichen Daten ändern, so haben Sie InterGlobal unverzüglich darüber zu informieren. Dies gilt vor allem, sollten Sie die Schule wechseln! Sollten Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten nicht bekannt gegeben haben, hat InterGlobal das Recht, jegliche Zahlungen zu verweigern.
8. Konsequenzen bei Nichtoffenbarung
Wenn Sie Ihrer Angabepflicht nicht nachkommen sollten, hat InterGlobal das Recht, die Leistungspflicht, bzw. die Deckungsbeträge zu reduzieren oder die Versicherung komplett zu stornieren.
9. 24-Stunden Notrufzentrale
'First Assistance' übernimmt die telefonische Betreuung für 'InterGlobal'. Sie können 'First Assistance' in Notfällen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichen. Bitte beachten Sie, dass 'First Assistance' keinerlei Angaben darüber macht, ob der von Ihnen gemeldete Schadenfall in der Versicherung gedeckt ist, oder nicht. 'First Assistance' wird Ihren Schadenfall lediglich aufnehmen und alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Die Notrufnummern lauten:
In Neuseeland: 0800 188 100
In Japan: 00531 642 084
In Thailand: + 800 647 355
In Hong Kong: + 800 900 190
In Malaysia: + 800 802 157
In Indonesien: + 180 364 17375
In China: + 800 640 0007
In Singapur: + 800 641 1123
In Australien + 800 147 528
(+) = Landesvorwahl
In allen anderen Ländern per R-Gespräch:
Tel: + 64 9 356 1648
Fax: + 64 9 525 1278
Sollte ein Notfall eintreten, bitte befolgen Sie die folgenden Schritte:
(i) Kontaktieren Sie umgehend die 24-Stunden Notrufzentrale. Hier erhalten Sie genaue Informationen, über das weitere Vorgehen.
(ii) Falls notwendig, stellen Sie InterGlobal alle benötigten Informationen zur Verfügung. Bei Behandlungen von Ärzten oder in Krankenhäusern zum Beispiel, benötigt InterGlobal alle original Unterlagen und alle zusätzlichen Informationen, die Ihnen vielleicht nur mündlich mitgeteilt wurden.
(iii) Bei Haftpflichtschäden erkennen Sie auf keinen Fall dem Geschädigten gegenüber eine Schuld an. Lassen Sie den Geschädigten eine Schadensanzeige erstatten und fügen Sie, falls notwendig, eine offizielle Übersetzung des Schadensberichts bei.
Füllen Sie das 'Formular Schadenfall' aus
Das Formular finden Sie hier
Bezahlung von Erstattungsleistungen
(i) InterGlobal wird Ihren Schadenfall bearbeiten, sobald ein vollständig ausgefülltes 'Formular Schadenfall' und alle original Dokument eingegangen sind. Sollte InterGlobal zusätzliche Informationen benötigen, so werden Sie oder Ihr Arzt/Krankenhaus schriftlich darüber informiert.
(ii) Alle Ersattungsleistungen werden per Scheck (Versand an Ihre Adresse) oder per Überweisung (an die von Ihnen angegebene Bank) bezahlt.
(iii) Sollten Sie die von InterGlobal verlangten Dokumente nicht einreichen, ist InterGlobal zu keinerlei Zahlungen verpflichtet.
InterGlobal Ltd. ist stets um einen einwandfreien und reibungslosen Service bemüht. Sollten Sie trotzdem eine Beschwerde einreichen wollen, oder sollten Sie eine spezielle Fragen bezüglich der Versicherung haben, wenden Sie sich bitte an:
The Managing Director
InterGlobal Ltd
Level 14, Oracle Tower
56 Wakefield Street
PO Box 8672 , Symonds Street
Auckland , New Zealand